STRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITSRECHT
Sie sind in der schwierigen Situation, dass Strafverfolgungsbehörden wie Polizei
oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln?
In diesem Fall ist es wichtig, möglichst frühzeitig tätig zu werden. Zu einem frühen Zeitpunkt besteht die Möglichkeit der Einstellung eines Verfahrens ohne dass Anklage gegen Sie erhoben wird.
Sollte bereits Anklage gegen Sie erhoben worden sein, übernehmen wir selbstverständlich auch Ihre Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Gemeinsam können wir eine auf Ihren Fall optimal abgestimmte Strategie entwickeln.
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
Sie haben jemanden unabsichtlich angefahren, ein fremdes Auto beschädigt oder den Unfallort vorzeitig verlassen?
Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden, um die Rechtsfolgen abzumildern. Dazu klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt und besprechen die weitere Vorgehensweise.
Jugendstrafrecht
Ihr Kind ist aufgrund der Einnahme von Betäubungsmitteln in Schwierigkeiten geraten?
Wir behandeln Ihre Probleme diskret und vertraulich und finden Lösungen in Ihrem Sinn.
Weitere Schwerpunkte
Nebenklage, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Revisionsrecht, Wiederaufnahmeverfahren, Strafvollstreckung und
-vollzug, Maßregelvollzug, Entschädigungsverfahren